Zusammenfassung
Geprüfter Hundeführer Bewachung / Geprüfte Hundeführerin Bewachung
Qualifizierung zur Verbesserung der Chancen im Beruf und zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten als Hundeführer(in) in der privaten Sicherheitswirtschaft durch eine Qualifizierung nach DGUV Vorschrift 23 zum/zur Diensthundeführer/in Bewachung. Ohne diese testierte Qualifizierung ist ein Einsatz mit Diensthund in der Bewachung nach DGUV V23 ausgeschlossen.Einsatzspezifische Weiterbildung nach DGUV Vorschrift 23 als Diensthundeführer/in im Intensivtraining mit Zertifikat.
Der Kurs geht über 5 Tage und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil. Einbezogen werden aktuelle veterinärmedizinische Orientierungen und kynologische Grundlagen. Der Umgang mit einem Diensthund wird an einem Tag vorgeführt und trainiert, so dass nach erfolgreicher Absolvierung ein zur Verfügung gestellter Diensthund übernommen und geführt sowie eingesetzt werden kann. Auch für Hundehalter, die einen eigenen ausgebildeten Diensthund zum Einsatz bringen wollen, ist diese Ausbildung nützlich und notwendig.Diese Weiterbildung konzentriert sich auf die Anforderungen und Bedürfnisse in der privaten Sicherheitswirtschaft und dem betrieblichen Werkschutz und setzt die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen gem. § 34a GewO voraus.Beschreibung
Weiterbildung zum/zur Diensthundeführer/in in der Bewachung
Der Kurs wird intensiv über 5 Tage entsprechend den fachlichen Orientierungen der DGUV V23 durchgeführt und endet mit einer DGUV-konformen Prüfung sowie mit einem anerkannten ROTEIV®-Zertifikat. Der Kurs ist Bestandteil der AZAV-zugelassenen Umschulung/Nachqualifizierung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" und somit geprüft und nach AZAV zugelassen.Dozent und Prüfer ist ein ausgebildeter und zertifizierter sowie nach AZAV zugelassener Hundeführerausbilder mit langjähriger Erfahrung sowohl als Hundeführer als auch als Trainer und Prüfer.Die Ausbildung erfolgt zeitweise auf einem Hundetrainingsplatz.Diese Weiterbildung beinhaltet keine Ausbildung von Hunden und keine Schutzhund-Prüfung für eigene Hunde. Ein eigener Hund kann jedoch nach Zustimmung vorgestellt werden.